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17.06.2008

Transponder-Verpflichtung in Österreich tritt mit 1. Juli in Kraft

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Mit der neuen Trage- und Einschaltverpflichtung durch die Änderung der Wasserstraßen-Verkehrsordnung (WVO) müssen ab 1. Juli alle kommerziellen Schiffe mit einem Inland AIS-Transponder ausgerüstet sein.

Jene Schiffe, die mit 1. Juli 2008 keinen Transponder mitführen, müssen für die Fahrt auf der österreichischen Donau ein Leihgerät an Bord nehmen. Bei der Einfahrt in Österreich erfolgt die Installation eines transportablen Koffertransponders, der beim Verlassen des Staatsgebietes wieder abgegeben werden muss.  

Um sicherzustellen, dass alle kommerziellen Schiffe auf der österreichischen Donau mit einem AIS-Transponder ausgerüstet sind, erfolgt die Montage sowie Demontage des Koffertransponders nach rechtzeitiger Anmeldung an festgelegten Installationsstellen im Bereich Passau und Bratislava.  

Für Schiffe, die nur den österreichischen Donauabschnitt befahren, besteht die Möglichkeit, nach fristgerechter Anmeldung (mind. 2 Wochen) an den bevorzugten Installationsstellen Wien und Persenbeug einen Koffertransponder zu erhalten.   Neben der Unterzeichnung einer Nutzungsvereinbarung und dem Entrichten einer Kaution muss der Schiffsführer weiters für ausreichende Platzverhältnisse auf der Brücke sorgen, eine ausreichend gleichmäßige Stromversorgung zur Verfügung stellen sowie die Installation von zwei Antennenkabeln gewährleisten.  

Während der Fahrt muss der Transponder eingeschaltet sein und beim Verlassen des österreichischen Donauabschnittes an einer der Ausgabestellen nach erfolgter Anmeldung wieder abgegeben werden.  

Weitere Details entnehmen Sie bitte der DoRIS Website.  

Quelle: via donau  

Links: » http://www.doris.bmvit.gv.at

   



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