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RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Das Wasserstraßengesetz (BGBl. I Nr. 177/2004) regelt die von via donau zu erbringenden Aufgaben und Leistungen. Es stellt die rechtliche Grundlage für alle Aktivitäten und Vorhaben des Unternehmens dar.

Gemäß Wasserstraßengesetz nimmt via donau alle Aufgaben des Bundes im Bereich der Planung, Vergabe und Kontrolle von Wasserbauprojekten wahr. Insbesondere die Regulierung, die Erhaltung und der Ausbau der Gewässer sowie der Hochwasserschutz nehmen eine wichtige Stellung innerhalb des Leistungsportfolios von via donau ein.

Alle Maßnahmen an Gewässern sind unter größtmöglicher Schonung der Umwelt sowie naturnah vorzunehmen. Die Wasserstraßen sind derart zu planen, zu errichten und instand zu halten, dass sie nach Maßgabe und bei Beachtung der schifffahrtsrechtlichen Vorschriften von allen Benützern ohne Gefahr benutzbar sind.

Durch die Messung, Erhebung und Verarbeitung hydrografischer Daten werden von via donau für den Bund notwendige Grundsatzdaten auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft geschaffen. Das Unternehmen nimmt auch die Verwaltungsagenden der Donau-Hochwasserschutz-Konkurrenz (DHK) und die Durchführung von Entwicklungsaufgaben für die Binnenschifffahrt auf nationaler und internationaler Ebene wahr.

Im Bereich Entwicklung Binnenschifffahrt steht die Steigerung des Güterverkehrsaufkommens und des intermodalen Verkehrs sowie die Entwicklung und Implementierung neuer Technologien und Systeme für Binnenwasserstraßen (insbesondere von River Information Services) im Vordergrund.

via donau nimmt hoheitliche Aufgaben im Bereich der Schleusenaufsicht (alle neun österreichischen Donauschleusen sowie Schleuse Nussdorf), der Wehraufsicht und der Gewässeraufsicht wahr.

Die strategische Planung, Steuerung und Kontrolle der Bundeswasserstraßenverwaltung obliegt weiterhin dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie.

Downloads:

  • Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation der Bundes-Wasserstraßenverwaltung – Wasserstraßengesetz (2004 | Deutsch | PDF | 88 KB)
 
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